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UMS-Verhaltenskodex (Version 2.3, Stand März 2024) 


UMS hat sich im Rahmen seiner Geschäftspolitik zur Einhaltung bestimmter Grundwerte in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung verpflichtet. Der vorliegende Verhaltenskodex definiert die grundlegenden Anforderungen für unsere Verantwortung gegenüber unseren Stakeholdern und der Umwelt. 
Dieser Verhaltenskodex ist Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages und wird auch zum Gegenstand von Kundenverträgen gemacht. Gleichzeitig erwarten wir von unseren Auftragnehmern und Lieferanten, dass auch diese sich und ihre Mitarbeitenden diesen Zielen verpflichten und sich entsprechend den nachfolgenden Regelungen verhalten. Der Verhaltenskodex ergänzt alle aktuellen und zukünftigen UMS-Richtlinien.. 


1. Einhaltung der Rechtsvorschriften 

  • Wir halten die geltenden nationalen und internationalen Gesetze ein.


2. Interessenkonflikte 

  • Die Mitarbeitenden müssen stets im besten Interesse von UMS handeln und nach Möglichkeit Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen Interessen mit denen von UMS in Konflikt geraten. Die Interessen von nahestehenden Personen (Familienmitglieder und andere im selben Haushalt lebende Personen) können je nach den Umständen auch als persönliche Interessen eines Mitarbeitenden angesehen werden.


3. Verbot von Korruption und Bestechung, Geschenken und Zuwendungen 

  • Wir dulden keine Form von Korruption oder Bestechung und beteiligen uns auch nicht an einer solchen, einschließlich Zahlungen oder anderen Formen von Vorteilen, die einem Beamten oder anderen Entscheidungsträger:in gewährt werden, um die Entscheidungsfindung unter Verletzung des Gesetzes zu beeinflussen.
  • UMS engagiert sich im internationalen Kampf gegen Geldwäsche. Die Mitarbeitenden dürfen sich in ihrem Arbeitsumfeld weder in Handlungen verwickeln lassen, die gegen in- oder ausländische Geldwäschevorschriften verstoßen, noch diese tolerieren.
  • Unsere Mitarbeitenden dürfen keine Dienstleistungen, Geschenke oder Vorteile von Kunden oder Verkäufern annehmen, die ihr persönliches Verhalten bei der Ausführung arbeitsbezogener Aufgaben beeinflussen könnten.   
  • Geschenke und andere Zuwendungen (einschließlich Rabatte) von UMS-Geschäftspartnern können bis zu einem bestimmten Wert übliche Geschäftspraktiken darstellen und ein legitimes Mittel zur Entwicklung und Stärkung von Geschäftsbeziehungen sein. Dennoch können sie potenzielle Interessenkonflikte nach sich ziehen und den Ruf von UMS gefährden. Aus diesem Grund ist die Annahme von Geschenken und anderen Zuwendungen immer dann untersagt, wenn die Interessen von UMS geschädigt werden, oder wenn die berufliche Unparteilichkeit der/des Mitarbeitenden tatsächlich oder dem Anschein nach gefährdet sein könnte.


4. Anerkennung der grundlegenden Menschenrechte der Arbeitnehmer 

  • Wir fördern die Chancengleichheit und die Behandlung unserer Mitarbeitenden unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugung, Geschlecht oder Alter;
  • Wir beachten die Gesetze und Vorschriften zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Die Gleichstellung umfasst ohne Einschränkung Bereiche wie Aufgabenzuweisung, Vergütung, Aus- und Weiterbildung sowie Beförderung.
  • Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Rechte eines/einer jeden Einzelnen;
  • Wir lehnen es ab, jemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder arbeiten zu lassen;
  • Alle Mitarbeitenden sind mit Würde und Respekt zu behandeln; die Privatsphäre und die persönlichen Rechte jedes/jeder Einzelnen sind zu respektieren. Kein Mitarbeitender darf körperlicher Bestrafung, Gewaltandrohung oder anderen Formen körperlicher, sexueller, psychologischer oder verbaler Gewalt ausgesetzt werden; 
  • Wir untersagen sexuelles, zwanghaftes, bedrohliches, missbräuchliches oder ausbeuterisches Verhalten, einschließlich Gesten, Sprache und Körperkontakt;
  • Wir sorgen für eine faire Entlohnung und garantieren den geltenden nationalen gesetzlichen Mindestlohn;
  • Wir halten die in den geltenden Gesetzen festgelegte Höchstzahl an Arbeitsstunden ein;
  • Wir respektieren das Recht aller Mitarbeitenden, Vereinigungen zu bilden und sich zu versammeln. .

 

5. Verbot von Kinderarbeit 

  • Wir beschäftigen keine Arbeitnehmer:innen unter 15 Jahren.


6. Angemessene Arbeitsbedingungen 

  • Wir übernehmen Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden;
  • Wir bieten unseren Mitarbeitenden einen sicheren und hygienischen Arbeitsplatz, der keinerlei Gesundheitsrisiken birgt;
  • Wir bieten Schulungen an und sorgen dafür, dass die Mitarbeitenden in Fragen der Gesundheit und Sicherheit geschult werden;


7. Schutz der Umwelt 

  • Wir handeln in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und internationalen Standards zum Umweltschutz;
  • Wir minimieren die Umweltverschmutzung und sorgen für kontinuierliche Verbesserungen im Umweltschutz;


8. Fairer Wettbewerb 

  • Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt den Regeln des fairen Wettbewerbs. Alle Mitarbeitenden beachten die einschlägigen Kartellgesetze und Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb.


9. Vertraulichkeit 

  • Während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit UMS haben die Mitarbeitenden über alle Geschäftsgeheimnisse und alle sonstigen vertraulichen Informationen über UMS und deren Geschäftspartner, die ihnen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit UMS bekannt werden, absolutes Stillschweigen zu bewahren.


10. Geistiges Eigentum 

  • Unser Know-how und sonstiges geistiges Eigentum ist für den langfristigen Erfolg von UMS von besonderer Bedeutung. Dieses geistige Eigentum soll daher bestmöglich und angemessen geschützt werden.
  • Wir respektieren in jedem Fall Patente, Marken, Know-how und anderes geistiges Eigentum Dritter.


11. Datenschutz 

  • Kundendaten und Daten von Mitarbeitenden sind mit Sorgfalt und Diskretion zu behandeln. Die Verarbeitung und Weitergabe solcher Daten ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger interner Weisungen zulässig und durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen.
  • Wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt, an den Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben oder eine Verletzung des Datenschutzes vorliegt.


12. Einhaltung des Kodex 

  • Wir unternehmen angemessene Anstrengungen, um bei unseren Kooperationspartnern die Einhaltung dieses Verhaltenskodex zu fördern;
  • Wir halten die Grundsätze der Nichtdiskriminierung in Bezug auf die Auswahl und Behandlung von Lieferanten ein.
  • Im Falle der Nichteinhaltung des Kodex behalten wir uns das Recht vor, von unseren Partnern angemessene Korrekturmaßnahmen zu verlangen und gegebenenfalls die Zusammenarbeit zu beenden.
  • Die Geschäftsführung der UMS fasst die entsprechenden Beschlüsse zur vollständigen Umsetzung des Verhaltenskodexes. Die Geschäftsleitung ist ferner dafür verantwortlich, die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überwachen und durchzusetzen und gegebenenfalls spezielle Überwachungsprogramme durchzuführen.


13. Benachrichtigung über Verstöße gegen die Vorschriften 

  • Wir möchten über rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen informiert werden, damit wir es untersuchen und abstellen können. Wir ermutigen daher jede und jeden - ob Mitarbeitende, ehemalige Kolleg:innen, Kunden, Lieferanten oder Dritte -, uns über Gesetzesverstöße zu informieren.
  • Wir garantieren allen Whistleblowern eine vertrauliche Behandlung. Die Mitarbeitenden sollten sich zunächst an ihren Vorgesetzten wenden. Wir verstehen, dass dies nicht in allen Fällen opportun erscheint. Daher haben wir für unser Unternehmen eine zentrale Meldestelle eingerichtet. An diese können Verstöße gegen den CoC, aber auch Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie schwerere Verstöße, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fallen, gemeldet werden. Die zentrale Meldestelle ist insoweit interne Meldestelle im Sinne von § 13 (HinSchG). 
  • Über die Mailadresse der zentralen Meldestelle whistleblower@ums-gmbh.com können Sie uns Verstöße melden und Informationen über Verstöße übermitteln, ohne Ihren Namen zu nennen. Wir bitten Sie jedoch, zumindest eine neutrale Absender - Mailadresse einzurichten, die keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt, damit wir Sie bei Fragen kontaktieren und Sie über die weitere Behandlung Ihrer Meldung informieren können.